Auktionsbedingungen Koller Auktionen
Durch die Teilnahme an der Auktion unterzieht sich der Bieter den nachstehenden Auktions- bedingungen:
1. Die Steigerungsobjekte werden im Namen und für Rechnung des Einlieferers oder eines von diesem bezeichneten Dritten versteigert. Der Zuschlag erfolgt an den vom Versteigerer anerkannten Höchstbietenden in Schweizer Franken. Das Steigerungsobjekt wird dem Ersteigerer grundsätzlich nur Zug um Zug gegen Barzahlung übergeben. Die Rechnung aufgrund eines Zuschlags für ein ersteigertes Objekt ist innert 7 Tagen nach Abschluss der Auktion zu bezahlen. KOLLER AUKTIONEN kann jegliche Zahlung des Käufers an sie auf jede beliebige Schuld des Käufers gegenüber KOLLER AUKTIONEN anrechnen und allfällige Forderungen des Käufers gegen sie mit eigenen Ansprüchen verrechnen. Ist der Ersteigerer im Zahlungsverzug, wird auf den Rechnungsbetrag ein Verzugszins von 15% p.a. erhoben.
2. Nebst dem Zuschlagspreis ist vom Ersteigerer ein Aufgeld zu entrichten, das wie folgt berechnet wird:
(i) bei einem Zuschlag bis Sfr. 400 000.–: 20%;
(ii) bei einem Zuschlag ab Sfr. 400 000.–: 20% auf die ersten Sfr. 400 000.– und 15% auf die Differenz von Sfr. 400 000.– bis zur Höhe des Zuschlags.
Falls der Ersteigerer sein Gebot per Internet im Rahmen einer «Live Online» Auktion via www.liveauctioneers.com bzw. www.ebayliveauctions.com («Online Auktion») abgegeben hat, richten sich die Aufpreise nach den auf den entsprechenden Internet-Sites jeweils veröffentlichten Bedingungen.
3. Auf das Aufgeld hat der Käufer die Schweizerische Mehrwertsteuer («MWST») zu entrichten. Die angegebenen %-Sätze des Aufgeldes beziehen sich auf den Zuschlagspreis für jedes einzelne Objekt. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass KOLLER AUKTIONEN, wenn sie als Vertreterin des Einlieferers auftritt, auch von diesem eine Kommission erhält.
Alle mit * bezeichneten Objekte sind vollumfänglich steuerpflichtig, d. h. bei diesen Objekten wird die MWST auf den Zuschlagspreis plus Aufgeld berechnet. Käufer, die eine rechtsgültige abgestempelte Ausfuhrdeklaration beibringen, erhalten die MWST rückvergütet.
4. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags befinden. Unter Vorbehalt von nachfolgender Ziff. 5 wird jede Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel wegbedungen.
Während der Ausstellung besteht die Möglichkeit, die Gegenstände zu besichtigen. Die Beschreibung der Objekte erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch kann KOLLER AUKTIONEN für die Katalogangaben keine Haftung übernehmen. KOLLER AUKTIONEN behält sich das Recht vor, zur Meinungsbildung Experten oder Fachkräfte ihrer Wahl beizuziehen und sich auf diese abzustützen. KOLLER AUKTIONEN kann für die Richtigkeit solcher Meinungen nicht verantwortlich gemacht werden.
5. Das Auktionshaus erklärt sich aus freien Stücken bereit, den Zuschlag zu annullieren und Zuschlagspreis, Aufgeld und MWST zurückzuerstatten, falls sich ein Kaufobjekt innerhalb von 2 Jahren (3 Wochen für Schmuck), gerechnet ab dem Datum des Zuschlags, als neuzeitliche absichtliche Fälschung herausstellen sollte. Als neuzeitliche absichtliche Fälschung gilt eine Nachahmung, die nachweislich nach 1880 mit Täuschungsabsicht angefertigt wurde, sei es hinsichtlich Urheber, Ursprung, Zeitpunkt, Alter, Epoche, Kulturkreis oder Quelle, ohne dass dies aus dem Katalog ersichtlich wird und zur Zeit des Verkaufs einen erheblich geringeren Wert hatte als ein der Katalogbeschreibung entsprechender Gegenstand. Bezüglich Urheberschaft und Epoche von Gemälden, Aquarellen, Zeichnungen und Skulpturen, die vor 1880 entstanden sind oder gemäss den Angaben im Katalog vor 1880 entstanden sein müssten, ist aber jede Gewährleistung ausgeschlossen.
Voraussetzung dieser Rückerstattung ist, dass der Ersteigerer gegenüber KOLLER AUKTIONEN sofort nach Entdeckung des Mangels mit eingeschriebenem Brief Mängelrüge erhebt und das gefälschte Objekt KOLLER AUKTIONEN sofort im gleichen Zustand, wie es ihm zugeschlagen wurde, und unbelastet von Ansprüchen Dritter, zurückgibt. Der Ersteigerer hat den Nachweis zu erbringen, dass das zugeschlagene Objekt gegenüber der Katalogbeschreibung eine Fälschung ist und das Objekt mit der Steigerungssache identisch ist. Weitergehende Ansprüche des Ersteigerers sind ausgeschlossen.
Keinerlei Ansprüche bestehen, wenn die Katalogbeschreibung dem Stand der Wissenschaft bzw. der Auffassung der Mehrheit der massgebenden Experten zur Zeit der Katalogisierung entsprach und/oder die Fälschung zur Zeit der Katalogisierung nach dem Stand der Forschung und mit den allgemein anerkannten und üblichen Methoden noch nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand als solche erkennbar war.

6. Die Abgabe eines Angebots bedeutet eine verbindliche Offerte. Der Bieter bleibt an sein Angebot gebunden, bis dieses entweder überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Erfolgte Doppelgebote werden sofort nochmals aufgerufen; in Zweifelsfällen entscheidet die Auktionsleitung. Das Eigentum geht mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Beträge behält KOLLER AUKTIONEN an allen sich in ihrem Gewahrsam befindlichen Objekten des Käufers ein Retentions- und Pfandrecht. KOLLER AUKTIONEN ist zur freihändigen oder betreibungsrechtlichen Verwertung solcher Pfänder zu ihr angemessen erscheinenden Bedingungen berechtigt.
7. Bieter, die KOLLER AUKTIONEN persönlich nicht bekannt sind, sind gehalten, sich vor Beginn der Auktion zu legitimieren. KOLLER AUKTIONEN behält sich das Recht vor, bei Zuschlägen über Fr. 10 000.– einen Bonitätsausweis zu verlangen. Unterbleibt der Bonitätsausweis, ist KOLLER AUKTIONEN berechtigt, eine sofortige Akontozahlung von 10% des Zuschlags in bar oder eine Garantie zu verlangen. Beim Ausbleiben der Akontozahlung bzw. der Garantie ist KOLLER AUKTIONEN berechtigt, den Zuschlag zu annullieren.
8. Es steht KOLLER AUKTIONEN frei, ein Angebot abzulehnen, ohne dafür Gründe anzugeben. Ebenso steht es KOLLER AUKTIONEN frei, Steigerungsgegenstände ohne Verkauf zuzuschlagen oder zurückzunehmen. KOLLER AUKTIONEN behält sich das Recht vor, nach freiem Ermessen jeder Person den Zutritt zu ihren Geschäftsräumlichkeiten oder die Anwesenheit bzw. Teilnahme an ihren Auktionen zu untersagen.
9. KOLLER AUKTIONEN behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinigen, zu trennen, ausserhalb der Reihenfolge anzubieten oder wegzulassen. KOLLER AUKTIONEN behält sich vor, einen Zuschlag bei Vorliegen besonderer Umstände nur „unter Vorbehalt“ vorzunehmen. Erfolgt der Zuschlag nur unter Vorbehalt, so bleibt der Ersteigerer noch während 14 Tagen an sein Gebot gebunden. Er wird wieder frei, wenn die Erklärung von KOLLER AUKTIONEN, der Zuschlag sei definitiv, nicht innert dieser Frist bei ihm eintrifft.
10. Die ersteigerten Gegenstände müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Auktion auf eigene Kosten abgeholt werden. Die Galerie ist von Mo. bis Fr. von 9 – 12 Uhr und von 13.30 – 18.00 Uhr geöffnet. Am Samstag ist die Galerie geschlossen. Wenn die Zeit es erlaubt, werden die Objekte nach jeder Sitzung ausgegeben. Gemäss Ziff. 1 erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Barzahlung. Checks als Zahlungsmittel bedürfen vor Aushändigung des Steigerungsgegenstandes der Bestätigung durch die bezogene Bank.
Während der vorgenannten Frist haftet KOLLER AUKTIONEN für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung zugeschlagener und bezahlter Objekte, jedoch nur bis zur Höhe von Zuschlagspreis, Aufgeld und MWST. Nach Ablauf dieser Frist haftet KOLLER AUKTIONEN nicht mehr. Für Rahmen und Glas kann gar keine Haftung übernommen werden. Werden die ersteigerten Objekte nicht innert 7 Tagen abgeholt, werden sie auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers eingelagert. In diesem Fall erhöht sich der Zuschlagspreis um die aufgelaufenen Gebühren.
Möbel und Einrichtungsgegenstände, die länger, breiter oder tiefer sind als 50 cm, werden drei Wochen nach der Auktion von der Galerie Koller dem Lagerhaus Welti-Furrer Fine Art AG, Pfingstweidstrasse 3, 8037 Zürich zur Lagerung übergeben. Die Objekte können dann nach Anmeldung bei Welti-Furrer Fine Art AG direkt abgeholt werden. Die anfallenden Lagerkosten werden dem Käufer direkt von Welti-Furrer Fine Art AG in Rechnung gestellt.
Für die Lagerung bei Welti- Furrer Fine Art AG gelten die Geschäftsbedingungen von Welti-Furrer Fine Art AG, die auf Anfrage bei dieser Firma erhältlich sind.
Transportaufträge nimmt KOLLER AUKTIONEN schriftlich entgegen. Ohne anders lautende schriftliche Abmachung werden die zugeschlagenen Objekte für den Transport durch KOLLER AUKTIONEN, auf Kosten des Auftraggebers, versichert. Verglaste Bilder und zerbrechliche Objekte werden von KOLLER AUKTIONEN nicht versandt.
11. Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet (Ziff. 1), so kann KOLLER AUKTIONEN wahlweise Erfüllung des Kaufvertrags verlangen oder den Zuschlag an den Ersteigerer jederzeit ohne Fristansetzung oder sonstige Mitteilung annullieren. Der Ersteigerer haftet für allen aus der Nichtzahlung bzw. Zahlungsverspätung entstehenden Schaden, bei der Aufhebung des Zuschlags insbesondere für einen allfälligen Mindererlös, falls der Steigerungsgegenstand anderweitig veräussert wird.
12. Jeder Ersteigerer haftet persönlich aus dem ihm erteilten Zuschlag. Von Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen oder als Organ einer juristischen Person bieten, kann der Nachweis der Vertretungsbefugnis verlangt werden. Der Stellvertreter haftet mit dem Vertretenen solidarisch für die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten.
13. Steigerungsangebote von Kaufinteressenten, die der Auktion nicht persönlich beiwohnen können, werden bis 24 Stunden vor Beginn der Steigerung schriftlich entgegengenommen.
Interessenten können telefonisch mitbieten, wenn sie dies mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn schriftlich vorangemeldet haben. Für Objekte mit Schätzpreisen unter CHF 500.- kann nicht telefonisch mitgeboten werden. Interessenten werden in diesen Fällen um Abgabe eines schriftlichen Gebots bzw. um persönliches Mitbieten im Auktionssaal gebeten.
Interessenten, die ihr Gebot im Rahmen einer Online Auktion via Internet abgeben möchten, können an der Auktion teilnehmen, nachdem sie von KOLLER AUKTIONEN aufgrund eines Registrierungsgesuchs zur Auktion zugelassen worden sind. KOLLER AUKTIONEN behält sich das Recht vor, Registrierungsgesuche ohne weiteres abzulehnen.
KOLLER AUKTIONEN lehnt jede Haftung für nicht berücksichtigte Gebote aller Art sowie für nicht berücksichtigte Anmeldungen für telefonisches Mitbieten ab. Für telefonische Mitbieter und schriftliche Auftraggeber gilt bezüglich Legitimierung und Bonitätsnachweis ebenfalls Ziff. 7. Für Bieter, welche ihre Gebote im Rahmen einer Online Auktion via Internet abgeben, gilt Ziff. 7 nur hinsichtlich des Bonitätsnachweises. Vorbehalten bleibt ferner in allen Fällen Ziff. 8.
14. Die Auktion erfolgt unter Mitwirkung eines Beamten des Stadtammannamtes Zürich. Jede Haftung des anwesenden Beamten, der Gemeinde oder des Staates für Handlungen von KOLLER AUKTIONEN ist ausgeschlossen.
15. KOLLER AUKTIONEN behält sich das Recht vor, Fotografien und Abbildungen von verkauften Objekten in den eigenen Publikationen und in den Medien zu veröffentlichen und damit Werbung zu betreiben.
16. Die vorstehenden Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen an der Auktion geschlossenen Kaufvertrags. Abänderungen sind nur mit schriftlichem Einverständnis von KOLLER AUKTIONEN verbindlich.
17. Auf sämtliche Geschäftsbeziehungen mit KOLLER AUKTIONEN sowie auf sämtliche aus der Versteigerung resultierenden Geschäftsbeziehungen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich 1. KOLLER AUKTIONEN ist jedoch berechtigt, vor jedem anderen zuständigen Gericht Klage zu erheben.
